Karrierekiller Kind – drei Akademikerinnen erzählen
Was hält gut ausgebildete Mütter mit Studienabschluss von der Erwerbsarbeit ab? Eine Architektin, eine Hebamme und eine Anwältin berichten, wie ihre Karriere nach der Geburt ihrer Kinder ins Stocken kam.
Aus der Handtasche ragt das Plüschtier der Tochter. «Wir haben genau anderthalb Stunden, bis ich sie aus der Spielgruppe holen und Zmittag kochen muss», sagt die Architektin ETH, während sie sich im Café um die Ecke ihrer Altstadtwohnung einen Cappuccino bestellt.
Die Hebamme FH öffnet die Tür im siebten Monat schwanger, die Hände noch feucht vom Spülwasser: «Die Kleine macht noch ungefähr eine Stunde Mittagsschlaf, danach sind wir zu dritt im Gespräch.»
Die Anwältin mit zwei Hochschulabschlüssen empfängt um 8 Uhr früh im Büro ihrer Praxis, die sie sich mit zwei anderen Anwälten teilt; Bilder der Töchter an der Wand, auf dem Schreibtisch und dem Mousepad: «Wir sollten genügend Zeit haben, aber vielleicht muss ich den einen oder andern Anruf eines Mandanten entgegennehmen.»
Die drei Frauen und Mütter mit Studienabschluss sind sich nie begegnet, leben in verschiedenen Teilen der Schweiz. Was sie gemeinsam haben: Alle drei sind sehr gut ausgebildet, alle sind Mütter.
Und alle mussten sie ihre Karriere in der einen oder anderen Form pausieren.
Damit sind sie in guter Gesellschaft. Obwohl sich Ökonomen einig sind, dass ihre Partizipation am Arbeitsmarkt nachweislich zum Wohlergehen und Wachstum der Wirtschaft beiträgt, sind Frauen – besonders Mütter – weltweit eine überproportional brachliegende Ressource.
Das McKinsey Global Institute hat 2015 errechnet, dass die Reduzierung des Gender Gap – der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern – nicht nur gerecht wäre, sondern auch das weltweite Bruttoinlandsprodukt bis 2025 um 12 Billionen Dollar steigern würde.
Auch in der Schweiz wird das Potenzial der Frauen nicht ausgeschöpft.
Zwar ist die Erwerbsquote mit 80,3 Prozent (Stand 2023) vergleichsweise hoch, doch fast ein Viertel der Frauen arbeitet gemäss Erhebungen des Bundesamts für Statistik 50 Prozent oder weniger.
2019 blieben 115’000 Frauen mit Kindern unter 15 Jahren ganz zu Hause. Das sind zwar 24’000 weniger als noch fünf Jahre zuvor, doch ausgerechnet auf der Stufe der am besten ausgebildeten Mütter ist die Zahl im 5-Jahres-Vergleich nicht gesunken, sondern gestiegen – von 43’000 auf 44’000.
Dies, obwohl in der Schweiz chronisch und zunehmend Fachkräftemangel herrscht.
Weder die Architektin noch die Hebamme noch die Anwältin hatten geplant, ihre berufliche Laufbahn wegen der Mutterschaft zu unterbrechen. Und doch geht ihre Expertise dem Schweizer Arbeitsmarkt teilweise über mehrere Jahre verloren.
Was ist passiert?
In einem bin ich mir sicher: Wie familienfeindlich unsere Gesellschaft wirklich ist, merkt man, wenn man Mutter wird.
eine Hebamme
Die Hebamme, die das sagt, ist 35 Jahre alt und eine der 44’000 Frauen in der Schweiz mit akademischer Ausbildung, die im letzten Jahr zu Hause geblieben sind. Der Mann, Systemtechniker FH, kommt für die 110’000 Franken Jahreseinkommen der Familie allein auf.
Während der Schwangerschaft war ihre Vorstellung eine andere. Gut drei Jahre ist das her. Damals ist die Hebamme in einer Klinik angestellt – mit einem 80-Prozent-Pensum. Nach der Geburt will sie 50 Prozent weiterarbeiten, die Chefin würde sie zwar gerne behalten, aber eine Reduktion des Pensums liegt nicht drin.
Der Hebamme bleibt nichts anderes übrig, als zu kündigen.
Sie begibt sich auf Stellensuche; der Mann reduziert sein Pensum präventiv auf 80 Prozent; das Kind kommt einen Tag in die Kita, einfach damit ein Platz da ist für den Fall, dass die Mutter eine Stelle findet.
Das Paar hat kein Anrecht auf einen subventionierten Krippenplatz, weil es gemeinsam nicht mehr als 100 Prozent arbeitet. Nach einem halben Jahr Jobsuche haben die Krippenkosten und das reduzierte Pensum des Mannes ein Loch in die Kasse gefressen.
Die Hebamme resigniert. «Es gibt wenig Teilzeitstellen für Hebammen, und wenn, dann gehen sie verständlicherweise an erfahrenere Kolleginnen und nicht an die junge, weniger erfahrene Mutter mit einem Säugling zu Hause.»
Gemäss einer Erhebung von Swiss Life würden 92 Prozent der Eltern gerne Teilzeit arbeiten. Und obschon die Schweiz im europäischen Vergleich hinter den Niederlanden Spitzenreiter ist, wenn es um Teilzeitstellen geht, deckt das Angebot die Nachfrage nicht.
Teilzeit ist nicht nur bei Müttern beliebt – gemäss einer repräsentativen Studie von Pro Familia würden 9 von 10 Männern gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Faktisch arbeiten jedoch nur knapp 18 Prozent der Männer unter 90 Prozent – bei den Vätern sind es 24 Prozent, wie die Umfrage von Swiss Life ergeben hat.
Solange die Väter nicht mitziehen – sich Teilzeitarbeit bei Männern nicht normalisiert –, kann die Arbeit mit reduziertem Pensum für Mütter tückisch sein, selbst wenn sie eine Teilzeitstelle finden.
Auch die Architektin knallte in eine unsichtbare Wand.
«Mein Metier ist eine Machobranche», sagt sie. Sexistische Kommentare, nachweislich 10 bis 30 Prozent weniger Lohn als gleich qualifizierte Kollegen (nachweislich, da der Chef einmal versehentlich die Lohnliste auf dem Schreibtisch der Kollegin hat liegen lassen).
Dass da eine unsichtbare Wand ist, habe ich schon im Studium gespürt. Richtig reingeknallt bin ich aber erst, als ich Mutter wurde.
eine Architektin
Die Architektin ist 40 Jahre alt, ihre Tochter ist 4. Als sie schwanger wird, ist die Idealvorstellung, dass sie und ihr Mann je 70 Prozent arbeiten. Doch der Mann steht am Anfang seiner Karriere als selbstständiger Anwalt, Teilzeit ist illusorisch. Sie hat dagegen mehrere Jahre Berufserfahrung und ist bei einem national bekannten Architekturbüro angestellt, bei dem sie weiterhin als Selbstständige in Auftragsbasis arbeiten kann.
Nach dem 14-wöchigen Schwangerschaftsurlaub arbeitet die Architektin 40 Prozent, die Tochter ist erst bei einer Tagesmutter, dann in der Kita. Doch nach kurzer Zeit zurück am Arbeitsplatz ist klar: Projekte stehen der jungen Mutter offenbar nicht länger zu. Stattdessen werden ihr Arbeiten zugeteilt, die sonst Berufseinsteiger und Masterstudenten erledigen.
Nach zwei Jahren hat sie genug und reduziert das Pensum drastisch. Jetzt arbeitet sie noch etwas über 10 Prozent und trägt damit im Schnitt 20’000 Franken im Jahr zusätzlich zu den 180’000 Franken bei, die ihr Mann erwirtschaftet.
So hat sie sich das nicht vorgestellt.
Für das, was man mich bei der Arbeit noch machen liess, habe ich mich nicht durch 70-Stunden-Wochen an der ETH gemüht.
eine Architektin
Sie schüttelt den Kopf. «Wenn ich so weitergearbeitet hätte – all die Konflikte und Kämpfe eingegangen wäre –, es hätte mich am Ende vollends zermürbt. Das wäre nicht fair gewesen; nicht meiner Tochter, nicht meinem Mann gegenüber. Und auch nicht mir gegenüber.»
In einer 2016 erschienenen Studie über Teilzeitarbeit attestierte die Boston Consulting Group Schweizer Arbeitgebern «mangelnden Enthusiasmus», wenn es um Frauen geht, die nach dem Mutterschaftsurlaub zurück an den Arbeitsplatz kommen.
Was die Rückkehrerinnen erwartet: Perspektivlosigkeit.
Und in 56 Prozent der untersuchten Firmen eine männlich geprägte Unternehmenskultur, die ihren Aufstieg behindert. Mehrmals weist die Studie auch darauf hin, dass Frauen ihre Ansprüche zu leise einfordern würden. Im Fall der Anwältin kann es daran nicht gelegen haben.
Wir lassen Frauen an Hochschulen, wir lassen sie arbeiten. Aber sobald die Kinder kommen, ist Schluss.
eine Anwältin
Die Anwältin wird vor 14 Jahren zum ersten Mal Mutter. Damals ist sie bei einer angesehenen Kanzlei angestellt. Sie habe sich «getraut», schwanger zu werden – getraut, weil sie die erste Anwältin in der Kanzlei ist, die ein Kind bekommt. Bevor sie schwanger geworden sei, sei sie von den Chefs regelrecht gehypt worden.
Nach der Geburt ihres Kindes ist alles anders.
Sie wird grundlos kritisiert, angefeindet. Eines Tages verlangt der Chef von ihr, dass sie aufschreibt, wann sie auf die Toilette geht, weil er den Eindruck hat, dass die Schwangere zu oft austritt. Kurz darauf sitzt eine der Sekretärinnen weinend bei ihr im Büro – sie ist ebenfalls schwanger, will das Kind behalten, fürchtet aber, dass mit ihr auch so verfahren wird wie mit der Anwältin.
Die Schwangerschaft verläuft auch sonst nicht ohne Komplikationen. Sechs Wochen vor der Geburt wird die Anwältin krankgeschrieben. Bevor sie in die Babypause geht, macht sie mit ihrer Vorgesetzten ab, dass sie in einem 60-Prozent-Pensum zurückkommt.
Doch als das Baby da ist, will von dieser Abmachung niemand mehr etwas wissen. Im Arbeitsvertrag seien 100 Prozent vereinbart gewesen, heisst es. Sie hat nichts schriftlich.
Friss oder stirb. Die Anwältin kündigt fristlos.
Ihr ehemaliger Arbeitgeber will wegen unrechtmässiger Kündigung klagen. Doch die dafür angeheuerte Berufskollegin solidarisiert sich mit der Anwältin – und strebt stattdessen eine gütliche Lösung an.
Ein halbes Jahr lang ist die Anwältin arbeitslos. Nach unzähligen Bewerbungen findet sie eine Stelle weit unter ihrer Qualifikation. Heute ist sie selbstständig, arbeitet 80 Prozent – gleich viel wie ihr Mann, der als Business Information Technologist tätig ist – und trägt die Hälfte des Familieneinkommens von 190’000 Franken jährlich bei.
Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen hat sie sich unter anderem auf Arbeitsrecht spezialisiert. Dass die Situation für Frauen auch 14 Jahre nach ihren Erfahrungen kaum besser geworden ist, weiss sie darum aus erster Hand.
«Ich bereue nicht, dass ich Mutter geworden bin – die beste Erfahrung meines Lebens, empfehle ich jeder Frau», sagt die Anwältin. «Aber – uff – ich bin froh, dass meine Kinder nicht mehr im Sandkastenalter sind.»
Schweizer Krippen-Krise
Eine Untersuchung der Erwerbstätigkeit von Müttern in der Schweiz kam 2017 zum Schluss, dass die Hindernisse, die Frauen mit Kindern im Vorschulalter bei der beruflichen Integration erleben, weiter bestehen – sich individuell sogar verschärft haben.
Eine feinere Analyse sei dann möglich, wenn kontextuelle Faktoren wie beispielsweise Verfügbarkeit oder Kosten von Betreuungsstrukturen überprüft würden, die in der Schweiz aufgrund des föderalistischen Systems stark variieren.
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In der Schweiz gibt es 62’500 Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter in Kindertagesstätten und rund 81’000 Plätze für die schulergänzende Betreuung am Mittag. Dazu kommen zwischen 8’200 und 9’600 Tagesfamilien, welche Kinder aller Altersstufen betreuen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt.
Gemäss der Geburtenrate der letzten vier Jahre bedeutet das, dass für nur 18 Prozent der Kinder im Vorschulalter ein Vollzeitbetreuungsplatz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht – ohne Berücksichtigung der Kinder von Zugezogenen.
Ein Forscherteam der Universität Basel hält zudem fest, dass die Schweiz zu den OECD-Ländern gehört, die am wenigsten für die Kinderbetreuung ausgeben: 1,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP).
Die tiefen staatlichen Ausgaben und die wenigen Betreuungsplätze haben Folgen für Schweizer Mütter und ihre Berufstätigkeit.
In Ländern, die eine höhere staatliche Unterstützung für Kinderbetreuung aufweisen als die Schweiz, zeige sich, dass Karriere und Mutterschaft nicht in demselben Ausmass als Widerspruch empfunden würden wie hierzulande.
Dass sich die Investition in Krippen für den Staat durchaus bezahlt machen könnte, stellte 2020 eine Studie der BAK Economics AG im Auftrag der Jacobs Foundation fest. Das Resultat: 21’000 neue Krippenplätze in Kombination mit vergünstigten Elternbeiträgen könnten das BIP um 3,25 Milliarden steigern – bei einem Kostenpunkt von 794 Millionen Franken.
Doch davon ist die Schweiz weit entfernt. Stattdessen schränken rund 30 Prozent aller Mütter mit Kindern unter 15 Jahren ihre Erwerbsarbeit wegen mangelnder externer Kinderbetreuung ein, wie einer Publikation des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann mit Bezug auf Schätzungen aus dem Jahr 2005 zu entnehmen ist. Bei Vätern sind es circa 7 Prozent. 21’000 Frauen verzichten aus dem gleichen Grund gleich ganz auf eine Erwerbstätigkeit.
Die Anwältin hätte beim zweiten Kind Anrecht auf einen subventionierten Krippenplatz gehabt. Nur sind der Stadt, in der sie lebt, damals die subventionierten Plätze ausgegangen. Infrastruktur sei das eine, die gesellschaftliche Erwartungshaltung das andere, sagt sie.
Als Mutter bist du unprofessionell und riskierst, nicht mehr ernst genommen zu werden, wenn du einen Termin verschieben musst, weil das Kind notfallmässig zum Zahnarzt muss.
eine Anwältin
«Als Vater bist du der Held, wenn du den Termin mit deinem Kind wahrnimmst.»
Aber nicht nur die Anwältin, die arbeiten geht, erlebt Ausgrenzung – auch die Hebamme, die ganz zu Hause bleibt. Wenn sie sagt, dass sie nicht berufstätig ist, muss sie sich Fragen anhören wie: «Also, du arbeitest gar nicht?» Oder: «Du hast doch studiert, oder?» – «‹Nur› Hausfrau und Mutter zu sein, ist eine demütigende Erfahrung», sagt die Anwältin.
Akademisch ausgebildete Frauen, die zu Hause bleiben, provozieren regelmässig Stürme der Empörung.
Es wird ihnen vorgerechnet, dass sie die Gesellschaft 5,75 Milliarden kosten – die studierte Hausfrau als Bedrohung für die Wirtschaft, den Wohlstand, die Schweiz.
Die Architektin hat schon alles gehört. «Als ich 40 Prozent gearbeitet habe, war ich für die einen eine schlechte Mutter.»
Jetzt, wo ich praktisch erwerbslos bin, bin ich für die anderen eine faule Akademikerin, die den Staat nur gekostet hat.
eine Architektin
Sie verdreht die Augen und zieht tief an der Zigarette: «Egal, was du machst – wenn du Mutter bist, machst du es falsch. Und wie man dein Kind erzieht, wissen sowieso alle besser als du.»
Vor Kurzem hat das Paar entschieden, dass es ein zweites Kind will. «Dann lohnt es sich erst recht nicht, das Pensum zu erhöhen oder eine neue Stelle zu suchen – übrigens auch rein finanziell nicht.»
Die Subventionsklippe: Wenn Arbeit sich nicht lohnt
Da die Schweiz wenig in öffentliche Betreuung investiert, sind die individuellen Kosten im internationalen Vergleich hoch. Gemäss Erhebungen des OECD werden Familien je nach Einkommen aber unterschiedlich belastet. So machen die Nettokosten für eine Vollzeitbetreuung für zwei Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren bei einer Familie mit einem Durchschnittslohn 22 Prozent der Einnahmen aus. Bei gleicher Familienkonstellation und einem Einkommen von 67 Prozent des Durchschnittslohns sind es dagegen nur 14 Prozent.
Bei Familien mit einem überdurchschnittlichen Einkommen kann es sein, dass es sich gar nicht erst lohnt, wenn beide Partner so viel arbeiten, wie sie gerne würden. Das hat die HSG-Professorin Monika Bütler in mehreren Fallstudien festgestellt. 2007 etwa am Beispiel einer Familie mit zwei Vorschulkindern in der Stadt Zürich.
Für ein Paar, bei dem beide 60’000 Franken verdienen, bleibt dort ab dem vierten Tag Fremdbetreuung kaum mehr etwas vom Zweitgehalt übrig, bei fünf Tagen Fremdbetreuung macht die Familie gar Minus. Mit einem individuellen Einkommen von je 80’000 Franken kostet die Betreuung schon ab dem dritten Tag mehr, als sie einbringt. Erst ab einem Einkommen von je 100’000 Franken lohnt sich die Fremdbetreuung für Familien mit zwei kleinen Kindern wieder.
Ein Grund dafür ist die sogenannte Subventionsklippe: Familien mit einem mittelhohen Einkommen verlieren ihren Anspruch auf staatliche Kita-Unterstützung. Dazu kommen steuerliche Nachteile, weil Eltern die Betreuungskosten nicht vollständig von der Steuer abziehen können.
Das einfachste Gegenmittel: die Individualbesteuerung
Am meisten aber schenkt ein, dass die Schweiz die Einkommen von Ehepaaren in bester patriarchaler Tradition immer gemeinsam besteuert. Verdient eine Ehefrau nicht nur ein wenig dazu, sondern so gut wie ihr Mann, katapultiert sie damit das Familieneinkommen in eine saftige Progression – und die entsprechend höheren Steuern nagen an ihrem Gehalt.
Bereits bei zwei Durchschnittslöhnen, das zeigt eine Untersuchung von Avenir Suisse, zahlen verheiratete Zweitverdienerinnen rund 50 Prozent höhere Steuern als unverheiratete Frauen mit gleichem Lohn. Wer verheiratet ist und seine Rolle nicht traditionell versteht, sondern weiter selber gut verdient, wird finanziell bestraft.
Das einfachste Gegenmittel: die Individualbesteuerung, wie sie in vielen europäischen Ländern bereits Standard ist, also für beide Ehepartnerinnen eine jeweils eigene Steuerrechnung. Weil sich für viele verheiratete Frauen das berufliche Aufstocken erst dann lohnen würde, könnte der Fachkräftepool in der Schweiz um 60’000 Vollzeitstellen wachsen, wie eine Studie des Beratungs- und Forschungsbüros Ecoplan berechnete.
In seltener Einigkeit unterstützen Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerverbände die Individualbesteuerung. Im Jahr 2016 scheiterte ein Vorstoss der Finanzkommission im Ständerat. 2021 wurde die Frage aber wieder parteiübergreifend aufgenommen und 2022 konnte die Eidgenössische Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung («Steuergerechtigkeitsinitiative») erfolgreich eingereicht werden. Der Bundesrat arbeitet zur Zeit einen indirekten Gegenvorschlag aus.
Ein weiteres Problem: Umstrittene Kinderabzüge
Auch im September 2020 wurde abgestimmt. Ursprünglich ging es darum, den Steuerabzug für Drittbetreuungskosten von 10’100 auf 25’000 Franken zu erhöhen sowie den allgemeinen Kinderabzug von 6’500 auf 10’000 Franken.
Doch die Sache hatte einen Haken. Ursprünglich hätte die Gesetzesänderung nämlich nur einen höheren Abzug der Drittbetreuungskosten von der direkten Bundessteuer vorgesehen – also dort angesetzt, wo gemäss Ökonom:innen und Soziolog:innen tatsächlich Handlungsbedarf besteht, damit sich zusätzliche Erwerbstätigkeit für Eltern mehr lohnt. Diese Gesetzesänderung hätte geschätzte 10 Millionen Franken Steuereinnahmen pro Jahr gekostet.
Doch auf Antrag von CVP-Nationalrat Philipp Kutter erweiterte das Parlament den Gesetzestext: Nun sollte auch der allgemeine Kinderabzug steigen – unabhängig vom Betreuungsmodell der Eltern.
Damit untergrub die Reform nicht nur das ursprüngliche Ziel, nämlich eine Förderung berufstätiger Mütter. Sie hätte auch 360 Millionen Franken mehr gekostet. Dagegen ergriff die SP unterstützt von einem liberalen Komitee das Referendum.
Über 40 Prozent der Familien in der Schweiz haben zu wenig Einkommen, um überhaupt direkte Bundessteuern bezahlen zu müssen – ihnen nützen Abzüge sowieso nichts.
Die Architektin und ihr Mann jedoch gehören zu jener Einkommensklasse, die am meisten vom allgemeinen Kinderabzug profitiert hätte: Ab einem Einkommen von 160’000 Franken bei zwei Kindern fällt die Steuerrechnung um maximal 910 Franken tiefer aus. Die Architektin stimmte Nein – die Änderung wurde gesamtschweizerisch mit 63.2 Prozent abgelehnt.
Der ursprüngliche Vorschlag hätte Kieselsteine aus dem Weg geräumt, wo Felsbrocken liegen – keine grosse Hilfe, aber okay.
eine Architektin
Zum Gesetz, über das im September 2020 abgestimmt wurde, schüttelt die Architektin den Kopf. «Ich und mein Mann haben die paar hundert Franken nun wirklich weniger nötig als andere.» Nach einer Pause: «Ein Ja wäre schlicht dekadent gewesen.»
20’000 bis 30’000 Franken haben die Anwältin und ihr Mann pro Jahr für die Drittbetreuung ausgegeben. «Das ist jedes Jahr ein Auto. Natürlich wäre ich froh gewesen, hätte ich die Kosten ganz von der Steuer abziehen können!», sagt sie. Doch auch sie hat Nein gestimmt. Bei der Begründung holt die Anwältin aus: Sie vertritt oft Frauen, die aufgrund der Mutterschaft plötzlich Probleme am Arbeitsplatz bekommen.
«Toughe, kluge Frauen, die plötzlich nicht mehr wissen, wie ihnen geschieht – die kurz vor dem Zerbrechen sind.» Meistens handelt es sich bei ihren Mandantinnen um Frauen aus dem mittleren oder höheren Management: «Jene, die sich eine Anwältin überhaupt leisten können.» Aber manchmal, wenn ein Fall besonders hart ist, führt die Anwältin zu vergünstigtem Tarif auch Prozesse für Frauen aus tieferen Einkommensschichten.
Die Strukturen, die wir im Schweizer Arbeitsmarkt haben, schaden allen Müttern – allen Frauen.
eine Anwältin
«Und zwar unabhängig davon, wie viel sie verdienen oder wie gut ausgebildet sie sind.» Ein Steuerabzug, der so viel koste und gleichzeitig nur den gut verdienenden Familien zugutekäme, sei für jede Frau, die sich für Gleichstellung einsetze, «blanker Hohn».
Die Hebamme will eines Tages wieder voll in den Beruf einsteigen. Aber das hat seinen Preis.
Sie und ihr Mann hätten in Erziehungsfragen eine eher konservative Einstellung: «Familie kommt für uns beide an erster Stelle. Und wir haben die Erfahrung gemacht, dass es vieles entspannt, wenn sich ein Elternteil primär um die Kinder kümmert, der andere Elternteil um den Verdienst.»
Beide glauben zudem, dass die Mutter in den ersten zwei Jahren die wichtigere Bezugsperson ist. Und obwohl sie zu Beginn ihrer Mutterschaft gerne 50 Prozent gearbeitet hätte, sagt sie, dass es für alle rückblickend das Beste gewesen sei, dass sie zu Hause blieb.
Spätestens aber wenn das letzte Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat, will die Hebamme wieder voll arbeiten gehen – der Mann wird dann Vollzeit zu Hause bei den Kindern bleiben. «Er beneidet mich jetzt schon um die viele Zeit, die ich mit der Kleinen verbringen darf.»
Das Problem an diesem Vorhaben: Die Hebamme verdient weitaus weniger als ihr Mann, obwohl sie den gleichen akademischen Rang hat wie er. Mit bis zu 4’000 Franken Lohneinbusse muss das Paar rechnen, wenn die Rollen vertauscht sind – das wären 62’000 Franken Jahresgehalt für die bald vierköpfige Familie.
Mit einer Nebeneinkunft des Mannes kann sie nicht rechnen. Denn: «Mehr als kombiniert 120 Prozent wollen wir nicht arbeiten. Er arbeitet auf einer Führungsposition in einer Männerbranche. Unter 80 Prozent findet man dort keine Stellen.» Trotzdem ist das Paar bereit, die finanzielle Einbusse in Kauf zu nehmen. «Mein Beruf ist für mich nicht einfach ein Weg, Geld zu verdienen. Ich bin leidenschaftlich Hebamme. Meine Arbeit erfüllt mich.»
Die Hebamme, die Anwältin, die Architektin sind sich einig – finanzielle Fehlanreize sind lästig, aber nicht der Grund, weshalb sie ihre Arbeit unterbrochen haben.
Es geht um mehr: um eine tief verankerte Kultur, die erwerbstätigen Müttern das Leben schwer macht.
Ihre Haltung deckt sich mit dem Stand der Forschung: «Anreize zu schaffen, ist sicher immer richtig – aber in der Schweiz wären auch jetzt bereits 86’000 ausgebildete Frauen – und ein paar wenige Männer – bereit, nach einer Babypause wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen», sagt Anina Hille. Hille ist Dozentin und Projektleiterin an der Hochschule Luzern und zusammen mit Evelin Bermudez Co-Präsidentin des Vereins Companies & Returnships Network (CRN).
CRN berät Firmen dabei, wie sie das Potenzial von Müttern und Vätern besser fördern können. Zwischen 2019 und 2021 hat der Verein zusammen mit der Hochschule Luzern eine gross angelegte Studie durchgeführt, was es vonseiten der Mütter braucht, damit ihnen der Wiedereinstieg in den Beruf leichter fällt.
Hille sagt dazu: «Wiedereinsteigende sind motiviert, bereit, on the job zu lernen, und im richtigen Umfeld loyale Arbeitskräfte.» Laut der Befragung haben Wiedereinsteigende ein besonders grosses Bedürfnis, Teilzeit und örtlich flexibel zu arbeiten. Die meisten von ihnen wünschen, zumindest teilweise im Homeoffice tätig sein zu können.
Auch Firmen hätten grundsätzlich Interesse, Mütter zu rekrutieren, sagt Hille.
Das Problem ist aber, dass es vor allem bei KMU an Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Müttern fehlt.
Anina Hille
«Hier müsste die öffentliche Hand mehr in Programme investieren, wie es sie etwa in Grossbritannien bereits gibt.» Neben strukturellen Hürden wie fehlender Flexibilität stellt Hille auf Arbeitgeberseite immer wieder erhebliche Mängel bei Rekrutierungsprozessen fest: «Einige grössere Firmen haben zum Beispiel Algorithmen, bei denen Lebensläufe mit mehrjähriger Erwerbspause automatisch herausgefiltert werden.»
Aber Mutterschaft sei nicht einfach tote Zeit: «Viele Mütter bilden sich weiter und bringen soziale Fähigkeiten mit, die andere nicht haben.»
Dann halt eine Weiterbildung
Als die Anwältin plötzlich ohne Job, aber mit einem Kind dasteht und die Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle erfolglos bleiben, schreibt sie sich an der Universität für ein zweites Studium ein: Internationales Wirtschaftsrecht. «Wenn ich schon keine Stelle habe, dann mach ich wenigstens etwas für meinen Kopf.»
Das Studium zieht sie durch. Auch als sie ein halbes Jahr später den Job in der Wirtschaftskanzlei findet: 60 Prozent Arbeit, 40 Prozent Studium, daneben ein kleines Kind. Die Arbeit ist unbefriedigend. Über zwei Jahre lang schreibt sie für ihre ausschliesslich männlichen Kollegen Plädoyers im Hinterzimmer – ohne jemals eine Mandantin auch nur zu Gesicht zu bekommen.
«Es war fürchterlich, aber ich habe mir gesagt, da musst du jetzt durch, bis du den Abschluss hast», sagt die Anwältin. Nach einer Pause: «Ich habe damals Situationen auf mich genommen, die ich heute nicht mehr dulden würde.»
Die Hebamme hat sich seit ihrer Mutterschaft ebenfalls weitergebildet; sich auf Hormontherapie spezialisiert; eine bislang noch kaum besetzte Nische in ihrem Metier – mit steigender Nachfrage. «Wäre ich nicht ‹nur› Hausfrau und Mutter geworden, wäre ich nie darauf gekommen.» Sie streicht der Tochter, die unterdessen verschlafen auf den Schoss der Mutter geklettert ist, über die Stirn: «Gell, du bist mein selbstvertiefendes Praktikum.»
Auch die Architektin bildet sich stetig weiter. Die Mutterschaft bezeichnet sie als Wahrnehmungsschule. «Wenn du Mutter wirst, liest du Architektur – besonders den öffentlichen Raum – anders als vorher.» Daneben engagiert sie sich 20 bis 30 Prozent ehrenamtlich für Projekte, die sich mit partizipativer Städteplanung auseinandersetzen. «Es ist traurig: Aber bei dieser Gratisarbeit kann ich meine Expertise besser einbringen als bei der Arbeit, für die ich im Büro zuletzt bezahlt wurde.»
Unbezahlte Arbeit im Wert von 8,7 Milliarden Arbeitsstunden wird jährlich in der Schweiz geleistet.
Wobei Frauen gemäss Bundesamt für Statistik sehr viel mehr leisten als Männer – 32 Stunden in der Woche gegenüber 20,8 Stunden (Zahlen von 2020). Vor allem die unbezahlte Care-Arbeit fällt bei Frauen ins Gewicht – so erbringen sie zwei Drittel der 2,1 Milliarden Stunden Kinderbetreuung, die jedes Jahr geleistet werden. Die Gratisarbeit kann schwerwiegende Folgen haben wie Lücken im Lebenslauf und Pensionskassen mit Einzahlungslöchern.
Dessen ist sich die Architektin bewusst. Sie erhält von ihrem Mann jeden Monat 2’000 Franken Lohn für die Betreuung des gemeinsamen Kindes – die Hälfte dessen, was nach dem Bezahlen der Fixkosten und Sparkontobeiträgen übrig bleibt. Auch wenn das steuertechnisch wenig Sinn ergibt.
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Langfristig, sagt die Architektin, wolle sie wieder voll auf ihrem Beruf arbeiten. Im Anstellungsverhältnis kann sie sich das nach den Erfahrungen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr vorstellen. Am liebsten würde sie ein eigenes Gemeinschaftsbüro aufmachen; mit anderen Architektinnen; Schwerpunkt Städteplanung.
Die Anwältin hat bereits vor elf Jahren ihr eigenes Büro gegründet. Nach wenigen Monaten als Selbstständige wird sie zum zweiten Mal schwanger – «finanziell eine Katastrophe». Nach dem zweiten Kind arbeitet sie vorübergehend 40 Prozent, erhöht nach wenigen Monaten wieder auf 80. Das Kind ist in der Krippe in Fussdistanz zum Büro und zum Zuhause. Einen ihrer wichtigsten Prozesse führt sie, da ist das Baby 10 Wochen alt – «trotzdem weniger Stress, als angestellt zu sein».
Wenn Headhunter sie heute anfragen, ob sie nicht Partnerin werden wolle, lehnt die Anwältin dankend ab. «Die Flexibilität gebe ich nicht mehr auf.» Gleichzeitig engagiert sie sich dafür, dass Berufskolleginnen bessere Chancen haben, Partnerin zu werden. Auch sie tut das, natürlich, im Ehrenamt.
«Individualbesteuerung, subventionierte und ausreichend Krippenplätze, Mutterschaftsschutz – der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen.»
Der andere Teil liegt bei uns. Wir müssen laut sein, aufstehen, sichtbarer werden.
eine Anwältin
Es brauche mehr Frauen – überall. Da führe kein Weg daran vorbei. «Aber wir können nur gemeinsam mit den Männern gewinnen.» Der Vaterschaftsurlaub geht für die Anwältin in die richtige Richtung, auch wenn es eigentlich viel zu wenig sei.
Für die Hebamme sind nicht nur die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub zu wenig. Auch der Mutterschaftsurlaub: «Die 14 Wochen, die wir gerade mal seit 16 Jahren haben – 14 Wochen –, das ist auch schon aus rein fachlicher Perspektive viel zu wenig.»
Trotz der konservativen Haltung des Paares in Sachen Erziehung hat der Mann der Hebamme vier Wochen Vaterschaftsurlaub genommen, als das erste Kind kam. Beim zweiten, das in zwei Monaten kommt, soll es wieder so sein. Auch wenn Mütter am Anfang wichtiger seien – «Väter müssen von Anfang an mehr eingebunden werden, als das heute der Fall ist».
Ein Jahr Elternzeit sei das Minimum, sagt die Hebamme. «Ich würde natürlich jeder Mutter empfehlen, 9 der 12 Monate für sich zu beanspruchen. Aber die Rahmenbedingungen müssen so sein, dass jedes Paar selber entscheiden kann, wie es die Kinderbetreuung aufteilt.»
Sie reicht ihrer Dreijährigen eine Zwetschge und schaut ihr einen Moment lang dabei zu, wie sie sie verspeist. Dann sagt sie: «Ich und mein Mann haben Glück, dass uns das Modell entspricht, dass einer zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert», sagt sie. «Aber – böse gesagt – gehen wir damit den Weg des geringsten Widerstands. Andere Modelle werden heute noch immer benachteiligt.»
Die Architektin beobachtet, dass sie in ihrem Umfeld regelmässig aneckt, wenn sie ihr Kind an Anlässe mitnimmt.
Kinder stören, sind oft nicht willkommen. So werden automatisch auch Frauen mit kleinen Kindern an den Rand gedrängt.
eine Architektin
Diesem Trend müsse die öffentliche Hand entgegenhalten. Zum Beispiel, indem sie Jobsharing auf Chefbeamtenposten fördere oder der Wirtschaft vorausgehe und eine anständige Elternzeit einführe.
Sie stopft das Plüschtier der Tochter tiefer in die Handtasche, blinzelt in die Sonne und atmet tief ein: «Ich war nie eine Freundin von Quoten, aber seit ich Mutter bin, sehe ich wirklich keinen anderen Weg mehr.»
Dann sind die anderthalb Stunden vorbei, die Tochter muss aus der Spielgruppe abgeholt werden; das Betreuungsangebot gilt nur für den Vormittag. Am Nachmittag hat die Architektin einen Weiterbildungskurs, die Grossmutter keine Zeit zum Hüten. Die Mutter zuckt die Schultern. «Dann kommt das Kind halt mit.»
Informationen zum Beitrag
Dieser Beitrag erschien erstmals am 23. Januar 2021 bei Any Working Mom, auf www.anyworkingmom.com. Seit März 2024 heissen wir mal ehrlich und sind auf www.mal-ehrlich.ch zu finden.
Dieser Beitrag erschien zuerst in “Die Republik”.
Am 9. März 2024 wurde dieser Beitrag unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen politischen Entwicklungen und der aktuellsten Statistiken überarbeitet und ergänzt.
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