Schwangerschaft und Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?
Bei einer Schwangerschaft fallen Untersuchungen und Kosten an. Wir zeigen dir, was die obligatorische Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abdeckt.
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung folgende Leistungen während der Schwangerschaft vollumfänglich, das heisst ohne Kostenbeteiligung der Versicherten:
- von Ärzten und Ärztinnen oder von Hebammen durchgeführte oder angeordnete Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft
- Ersttrimester-Test
- Geburt zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus
- Beitrag von 150 Franken an die Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses
- Stillberatung
- von einer Hebamme erbrachte Leistungen vor, während und nach der Geburt (Wochenbett)
- aufgrund der Schwangerschaft verordnete Kompressionsstrümpfe oder Medikamente
Zudem sind ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit gedeckt.
Bezahlte Kontrolluntersuchungen und Ultraschall
In einer unkomplizierten Schwangerschaft werden sieben Kontrolluntersuchungen übernommen, davon wird bei zwei Terminen ein Ultraschall gemacht.
Nach der Geburt erfolgt eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche. Bei einer Risiko-Schwangerschaft werden weitere angeordnete Ultraschall-Untersuchungen übernommen.
Wird ein NIPT (Nicht-invasiver Pränatal-Test) von der Krankenkasse übernommen?
Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt den NIPT zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13 ab der 12. Schwangerschaftswoche, wenn ein erhöhtes Risiko einer Trisomie besteht. Das bedeutet, es liegt nach dem Ersttrimester-Test bei 1:1000 oder höher.
Erhärtet sich aufgrund des NIPT der Verdacht auf eine Trisomie, wird in der Folge auch eine Fruchtwasseruntersuchung von der Krankenkasse übernommen.
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Was bringen Zusatzversicherungen bei einer Schwangerschaft?
Wer aufgrund der Schwangerschaft eine Zusatzversicherung abschliesst, profitiert von zusätzlichen Leistungen (die je nach Zusatzversicherung variieren). Zum Beispiel:
- zusätzliche Beiträge an Geburtsvorbereitungs- sowie Rückbildungskurse
- Einzelzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Übernahme von Vitaminpräparaten
- freie Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons
- Stillgeld
Achtung: Manche private Krankenversicherungen haben eine Karenzfrist, eine Wartefrist, innerhalb der sie keine Mutterschaftsleistungen bezahlen. Es kann also sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen.
Ausserdem lohnt es sich im Zweifelsfall, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, welche Kosten konkret übernommen werden.
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Veröffentlicht am 29. August 2024
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