Was tun, wenn das Kind einen Zahnunfall hat?
Ein Zahnunfall kann alle erschrecken. Eine Zahnärztin erklärt, wie man reagieren sollte.
Was tun bei einem Zahnunfall?
Fällt das Kind auf den Mund, blutet es oft sehr schnell, sehr stark. Wie bei allen Unfällen gilt: Wenn immer möglich Ruhe bewahren und das Kind erst einmal beruhigen. Dann vorsichtig den Mund untersuchen.
Oft ist das Zahnfleisch gequetscht oder aufgeschlagen, oder das Kind hat sich auf die Zunge oder in die Wange gebissen – daher die starke Blutung. In diesem Fall hilft es, dem Kind etwas Kühles zum Trinken zu geben und allenfalls einen sauberen, feuchten, kalten Waschlappen auf die entsprechende Stelle zu drücken oder darauf zu beissen. Äusserlich kann mit einem Cool-Pack gekühlt werden.
Was tun bei einem ausgeschlagenen Zahn?
Ist ein Zahn nach einem Unfall gelockert, sollte er unbedingt so stehen gelassen werden, wie er ist und schnell eine Zahnarztpraxis aufgesucht werden. Bricht ein Stück ab, sollte man dieses in Wasser oder Milch aufbewahren und so zur Fachperson bringen.
Ist ein ganzer Zahn ausgeschlagen, kann dieser in einer sogenannten Zahnrettungsbox aufbewahrt werden. Diese gibt es in Apotheken und Zahnarztpraxen. Hat man eine solche aber nicht gerade zur Hand, sollte der Zahn in kalte Milch gelegt werden. Oder man kann ihn mit etwas Speichel in einen Plastiksack legen oder in Frischhaltefolie einwickeln. Den Zahn nie an der Wurzel anfassen und auch nicht reinigen.
Grundsätzlich gilt: Bei den bleibenden Zähnen immer sofort zum Zahnarzt/zur Zahnärztin, bei Milchzähnen ist der Besuch häufig nicht so dringend. Um zu wissen, wie schnell man mit seinem Kind zur Zahnarztpraxis muss, immer sofort anrufen.
Eine Zahnrettungsbox ist immer ein gutes Geschenk für die Lehrperson für den Erste-Hilfe-Kasten!
Immer zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt?
Tatsächlich empfiehlt die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO, selbst bei harmlos wirkenden Zahnunfällen einen Besuch bei der Fachperson. Das hat folgenden Grund: Zahnunfälle bei Kindern können Folgeschäden verursachen, die nur dann von der Versicherung übernommen werden, wenn der Zahnunfall rechtzeitig und vollständig gemeldet wurde.
Das gilt übrigens nicht nur für die bleibenden Zähne, sondern auch für die Milchzähne. Denn unter ihnen befinden sich bereits die Keime der bleibenden Zähne und sie können bei einem Unfall Schaden nehmen. Oft erkennt man dies aber erst Jahre später.
Darum: Immer zur Kontrolle bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt und den Unfall der Krankenkasse melden. Eine Kopie des entsprechenden Formulars sollte zur Sicherheit aufbewahrt werden.
Dieser Text dient lediglich zur Orientierung und ersetzt nicht die medizinische Beurteilung einer Fachperson.
Informationen zum Beitrag
Veröffentlicht am 29. August 2024
1x pro Woche persönlich und kompakt im mal ehrlich Mail.