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Schwangerschaft und Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?

Bei einer Schwangerschaft fallen Untersuchungen und Kosten an. Wir zeigen dir, was die obligatorische Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abdeckt.

Aktualisiert am 5. September 2025

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Ultraschall-Untersuchung bei einer Schwangern - welche Untersuchungen zahlt die Krankenkasse bei einer Schwangerschaft?

In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenversicherung folgende Leistungen während der Schwangerschaft vollumfänglich, das heisst ohne Kostenbeteiligung der Versicherten:

Zudem sind ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt auch die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit ohne Kostenbeteiligung gedeckt.

Bezahlte Kontrolluntersuchungen und Ultraschall

In einer unkomplizierten Schwangerschaft werden sieben Kontrolluntersuchungen übernommen, davon wird bei zwei Terminen ein Ultraschall gemacht.

Nach der Geburt erfolgt eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche. Bei einer Risiko-Schwangerschaft werden weitere angeordnete Ultraschall-Untersuchungen übernommen.

Wird ein NIPT (Nicht-invasiver Pränatal-Test) von der Krankenkasse übernommen?

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt den NIPT zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13 ab der 12. Schwangerschaftswoche, wenn ein erhöhtes Risiko einer Trisomie besteht. Das bedeutet, es liegt nach dem Ersttrimester-Test bei 1:1000 oder höher.

Erhärtet sich aufgrund des NIPT der Verdacht auf eine Trisomie, wird in der Folge auch eine Fruchtwasseruntersuchung von der Krankenkasse übernommen.

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Checkliste Geburt

Was bringen Zusatzversicherungen bei einer Schwangerschaft?

Wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, profitiert von zusätzlichen Leistungen (die je nach Zusatzversicherung variieren). Zum Beispiel:

Achtung: Manche private Krankenversicherungen haben eine Karenzfrist, eine Wartefrist, innerhalb der sie keine Mutterschaftsleistungen bezahlen. Es kann also sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen.

Ausserdem lohnt es sich im Zweifelsfall, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, welche Kosten konkret übernommen werden.

Information

Änderung Krankenversicherungsgesetz (KVG)

Eine Änderungen des Krankenversicherungsgesetzes (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2) ist momentan in Überarbeitung durch das Bundesamt für Gesundheit (Stand September 2025). Sie wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten und unter anderem Folgendes beinhalten: Die allgemeinen medizinischen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit werden neu bereits ab dem ersten Tag der ärztlich oder von einer Hebamme bescheinigten Schwangerschaft vollumfänglich gedeckt sein, also ohne Kostenbeteiligung der Schwangeren. Dies gilt auch bei einer Fehlgeburt in den ersten 12 Wochen oder einem legalen Schwangerschaftsabbruch.

Autor:innen

Dieser Beitrag wurde von der mal ehrlich Redaktion in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachpersonen verfasst.

Informationen zum Beitrag

Veröffentlicht am 29. August 2024


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