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Todesfall – Hilfe, was muss ich tun? Checkliste mit Tipps

Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, stehen auf der einen Seite die Emotionen, auf der anderen viele Aufgaben. Unsere Todesfall-Checkliste hilft, an alles zu denken. Auch an sich selber.

Todesfall - was tun? Die Checkliste – mal ehrlich

Ein Todesfall erschüttert das Leben. Stirbt ein nahestehender Mensch, müssen Hinterbliebene nicht nur mit dem Schmerz klarkommen. Sie sehen sich meist mit einer scheinbar endlosen Reihe an Aufgaben konfrontiert. Unsere Todesfall-Checkliste kann helfen, den Überblick nicht zu verlieren. (Am Ende dieses Artikels findest Du die Liste zum Downloaden.)

Ganz wichtig: Bitte andere Familienmitglieder und Freunde um Hilfe. Delegiere, was möglich ist. Und vergiss Dich selbst nicht!

Todesbescheinigung

Stirbt jemand zu Hause, müssen Hausärztin/Hausarzt oder die medizinische Notrufnummer (144) gerufen werden. Diese stellen eine Todesbescheinigung aus.

Ist die Person durch einen Unfall oder ein Gewalt-Delikt ums Leben gekommen, muss die Polizei (117) informiert werden. Die Polizei klärt den Hergang. Das gilt auch für einen Suizid.

Verstirbt jemand im Spital oder in einem Heim, verständigt das Pflegepersonal die Ärztin/den Arzt.

Todesfall melden

Ein Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes sowie beim Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person gemeldet werden. Das Zivilstandsamt wird eine Sterbeurkunde ausstellen. Dazu werden folgende Dokumente benötigt:

Überführung ins Bestattungsamt

Die Überführung ins Bestattungsamt wird von der Gemeinde organisiert. Privatpersonen ist es nicht erlaubt, einen verstorbenen Menschen zu transportieren. Wenn die Person zu Hause verstorben ist und die Angehörigen möchten, dass die Leiche möglichst schnell abgeholt wird, lassen sich die meisten Bestattungsunternehmen über eine Pikett-Telefonnummer erreichen. Bestattungsunternehmen in der Nähe findet man beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste.

Verstorbene Kinder dürfen bis zu einem gewissen Alter transportiert werden, beispielsweise wenn man sie vom Spital noch nach Hause nehmen möchte oder selber ins Krematorium bringt. Dafür braucht es nur eine Bescheinigung vom Bestatter.

Über Todesfall informieren

Verwandte, Freund:innen und der Arbeitgeber müssen informiert werden. Bescheid geben sollte man auch dem eigenen Arbeitgeber: Beim Tod einer angehörigen Person hat man Anspruch auf einen oder mehrere Absenztage – je nach Arbeitgeber und je nach Verwandtschaftsgrad.

Entferntere Verwandte und Bekannte werden meist mittels Leidzirkular auf dem Postweg über den Todesfall informiert. Das Leidzirkular enthält in der Regel auch Angaben zur Abdankung.

An die benötigten Adressen kommen

Hat die/der Verstorbene ein Adressbuch geführt? Oder wichtige Adressen im Handy vermerkt oder in einer Excel-Liste auf dem Computer gespeichert?

Beim Zusammentragen der Adressen hilft es, Verwandte oder Freund:innen der/des Verstorbenen um Hilfe zu bitten. Über eine Todesanzeige in der Tageszeitung oder im Mitteilungsblatt der Wohngemeinde erfahren auch Personen vom Todesfall und der Abdankung, deren Anschrift man nicht hat ausfindig machen können.

Geld besorgen

Wenn der/die Ehepartner:in stirbt, sperrt die Bank oft vorübergehend gemeinsame Konten. Besitzt die hinterbliebene Person kein eigenes Konto, ist es sinnvoll, sich vor der Sperrung (also möglichst schnell) Bargeld abzuheben. Will man das nach der Sperrung machen, ist meist ein Antrag nötig.

Bestatten: Wie und wo

Meldet man den Todesfall auf der Gemeinde, kann meist auch gleich die Bestattung der verstorbenen Personen besprochen werden. Ein von der Person geäusserter oder festgehaltener Wunsch kann als Richtlinie dienen.

Nebst einer Urnen- oder Erdbestattung auf einem Friedhof ist es grundsätzlich auch erlaubt, offene Asche im Wald, in der Luft oder in Gewässern zu verstreuen. Hierbei müssen die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Urnen dürfen auch zu Hause aufbewahrt oder im privaten Garten vergraben werden.

Bestatten: Persönliche Gegenstände

Für die Bestattung kann man dem Bestattungsamt persönliche Kleidungsstücke der verstorbenen Person mitgeben. Dieser Punkt ist vor allem wichtig, falls die Person im Spital verstorben ist und insbesondere, wenn eine Aufbahrung geplant ist. Auch kleine persönliche Gegenstände können mitgegeben werden.

Bestatten: Wichtige Fragen

Welche Aufgaben die Gemeinde zu welchem Preis übernimmt, ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.

Abschied nehmen

Immer häufiger wünschen sich Verstorbene eine unkonventionelle Abschiedsfeier. Sogenannte Ritualgestalter, die sich auf nicht-religiöse Feiern spezialisiert haben, können eine hilfreiche Anlaufstelle sein. Fachpersonen sind sich einig, dass Rituale beim Abschiednehmen helfen können. Musik, ein vorgetragener Lebenslauf oder eine Bilder-Schau können Teil einer Abschiedsfeier sein.

Entscheidet man sich für eine traditionelle Trauerfeier, gehört oft auch das «Leidmahl» dazu. Hierfür wird ein Restaurant und ein Menü ausgewählt sowie die Anzahl der Gäste bekannt gegeben. Wer es unkonventionell mag, kann auch am Lieblingsort der verstorbenen Person oder in der Lieblingsbar zusammensitzen.

Tipp für Eltern

Gerade für Eltern ist es wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, ob man seine Kinder zur Beerdigung oder Abschiedsfeier mitnehmen will. Falls man sich für Letzteres entscheidet, sollte man sich überlegen, für die Kinder eine oder mehrere zusätzlichen Bezugspersonen zu bestimmen. Am besten eignen sich Personen, die selbst nicht zum engen Umfeld der verstorbenen Person gehören, die aber den Kindern vertraut sind. Das gibt einem selbst Raum und Zeit zum Trauern. Und eine solche Bezugsperson kann sich mit den Kindern aus der Trauerfeier ausklinken, falls es diesen zu viel wird.

Danksagungen

Die Hinterbliebenen erhalten meist viele Beileidsbekundungen. Wer mag, kann diese mit einer Danksagung beantworten oder eine solche in einer Tageszeitung publizieren.

Erbschaftsregelung nach dem Todesfall

Ein allfälliges Testament, ein Erb- oder Ehevertrag muss bei der kantonal zuständigen Stelle eingereicht werden. Je nach Wohnort der verstorbenen Person variiert das Prozedere bei der Erbschaftsverteilung. Das Zivilstandesamt kann weiterhelfen und an die entsprechende Behörde verweisen.

Um über eine Erbschaft verfügen zu können, muss allenfalls ein Erbschein bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Erbschaft ausschlagen

Ist ein Nachlass überschuldet, lässt sich innert einer Frist von drei Monaten die Erbschaft ausgeschlagen. Und für Eltern wichtig zu wissen: Ihre Kinder könnten nachrücken, wenn eine verwandte Person verstirbt und sie selbst die Erbschaft ausschlagen. Deshalb ist es also empfehlenswert, als gesetzliche Vertreter die Erbschaft auch gleich für minderjährige Kinder auszuschlagen.

Leistungen für Hinterbliebene

Hinterbliebene haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Es lohnt sich, bei der jeweiligen Stelle abzuklären, wie die Sachlage aussieht.

Was es nach dem Todesfall sonst noch zu tun gibt

Und ganz wichtig: Sich selbst nicht vergessen!

Oft hat die eigene Trauer vor lauter Organisieren kaum Platz. Wer also Hilfe von Verwandten und Freund:innen angeboten bekommt, sollte sie unbedingt annehmen. Gezielt Aufgaben zu delegieren, schafft Raum und Kraft. Denn so mancher Angehörige oder Bekannte der verstorbenen Person ist in seiner eigenen Trauer vielleicht sogar froh, etwas zu tun zu bekommen und helfen zu können.

Fühlt man sich überfordert, kann das Gespräch mit einer Psychologin oder einem Psychologen helfen. Es gibt auch ausgebildete Trauerbegleiter:innen, manche auf Kinder spezialisiert, die einem im Trauerprozess unterstützen können.

Weitere Anlaufstellen und unsere Checkliste

Damit Ihr alles auf einen Blick seht, haben wir ein PDF mit der gesamten Todesfall Checkliste zusammengestellt.

Hier kannst Du die Liste downloaden.

Hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Trauer in der Familie findet Ihr im Artikel von Nadine Fesseler: Wenn Mama ganz viel weint: Wie man Trauer in der Familie integriert

Autorin

Michelle ist freie Journalistin, Textcoach, Yogini, Mutter von zwei Kindern und immer auf der Suche nach Balance – nicht nur auf der Yogamatte. Seit sie mit ihrer Familie an der Atlantikküste Portugals wohnt, ist der Blick aufs Meer ihre liebste Meditation. www.michelledeoliveira.com

Informationen zum Beitrag

Dieser Beitrag erschien erstmals am 6. September 2020 bei Any Working Mom, auf www.anyworkingmom.com. Any Working Mom existierte von 2016 bis 2024. Seit März 2024 heissen wir mal ehrlich und sind auf www.mal-ehrlich.ch zu finden.


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5 Antworten

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  1. Avatar von Guillaume
    Guillaume

    Ich hatte letztens einen Todesfall in der Familie. Ich habe mich auch ein bisschen wegen der Überführung ins Bestattungsamt gestresst. Wie ihr sagt, übernimmt das aber die Gemeinde.

  2. Avatar von Kate
    Kate

    Dieser Beitrag ist für Betroffene sehr wertvoll, vielen Dank dafür!! <3

  3. Avatar von K.
    K.

    Wichtig zu wissen: Kinder, die gestorben sind, dürfen bis zu einem gewissen Alter transportiert werden – zBsp wenn man sie vom Spital noch nach Hause nehmen möchte oder selber ins Krematorium bringt. Es braucht nur eine Bescheinigung vom Bestatter.

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Danke, nehmen wir gleich oben auf!

    2. Avatar von Ria Eugster
      Ria Eugster

      Zur Überlegung, ob man die Kinder zur Trauerfeier mitnehmen will, scheint mir ganz wichtig zu wissen, was passiert, wenn wir die Kinder ausschliessen. Sie bekommen mit ihren feinen Antennen ja mit, dass etwas Wichtiges passiert ist und brauchen altersgerechte Informationen, damit sie entsprechend trauern können und nicht meinen, sie seien falsch.
      Aber sie benötigen während der Trauerfeier Betreuung und etwas “zu tun”. Da ist eine Trauerbegleitung wie im Artikel vorgeschlagen sehr hilfreich.