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Mütter: Arbeitet! Eine Heirat sichert Euch nicht mehr ab

Frauen erhalten fast 40 Prozent weniger Rente. Krass, nicht? Gastautorin Nadine Jürgensen erklärt das unsexy Thema Altersvorsorge, und worauf Working Moms dringend achten sollten.

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Working Moms müssen für ihre Altersvorsoger einiges beachten. mal ehrlich

Was ich Euch jetzt sagen will, ist echt ganz wichtig. Ganz ganz wichtig. Es geht besonders alle alleinerziehenden, unverheirateten, teilzeitarbeitenden oder betreuenden Mütter an. Also uns alle. Unsexy, aber verdammt wichtig: Es geht um etwas, woran wir jetzt gerade gar nicht denken wollen, weil es noch weit weg ist, und weil es kompliziert und durch ein Wort beschrieben wird, das nicht sehr sexy daherkommt: die Altersvorsorge.

Aber wir wissen ja, Vorsorge ist besser als Nachsorge. Deshalb will ich Euch wirklich bitten, trotzdem weiterzulesen, auch wenn Ihr es eigentlich lieber nicht tun wollt, weil das Kind am Ärmel zupft oder die Spülmaschine ausgeräumt werden muss, oder weil Ihr Kopfweh habt oder so. Verstehe ich alles. Aber trotzdem, los geht’s:

Frauen bekommen fast 40 % weniger Rente als Männer. Yep.

Wir haben in der Schweiz ja dieses Drei-Säulen-Prinzip für die Altersvorsorge. Das ist ganz gut, wenn man sich damit auskennt und weiss, worauf man achten muss. Das will ich Euch jetzt erklären, damit Ihr später einmal gleich viel Rente haben werdet wie Eure Partner. Momentan ist es nämlich so, dass Frauen fast 40 Prozent weniger Rente bekommen als Männer.

In die erste Säule, das ist AHV/IV, da zahlt Ihr ein, wenn Ihr erwerbstätig seid, immer. Falls Ihr brav jedes Jahr einzahlt und keine Lücken habt, erhaltet Ihr später eine Vollrente. Vollrenten bewegen sich zwischen der Minimalrente von 1’195 Franken bis zur Maximalrente von 2’390 Franken pro Monat. Ehepaare erhalten maximal 3585 Franken monatlich. Maximalrenten gibt es allerdings nur bei einem sehr hohen durchschnittlichen jährlichen Erwerbseinkommen. Mit der ersten Säule sichert man nach der Rente seine Existenz, aber auch nicht mehr als das. Checkt mal bei Eurer Ausgleichskasse ab, wie es bei Euch aussieht. Fehlende Beitragszeit kann man nämlich bis zu 5 Jahre rückwirkend ergänzen!

In die zweite Säule, die Pensionskasse, muss Euer Arbeitgeber erst dann einzahlen, wenn ihr mindestens 22’050 Franken (2023) im Jahr verdient. Wer übrigens verschiedene Kleinstpensen hat und diesen Betrag erreicht, kann sich bei der Auffangeinrichtung des Bundes anmelden! Bei tiefen Anstellungspensen oder wenn Ihr für eine Zeit gar nicht arbeitet, gibt es also keine Einzahlungspflicht.

Und dann gibt es noch diesen Koordinationsabzug, der den zu versichernden Lohn zusätzlich schmälert. Dieser Abzug beträgt momentan 25’725 Franken (2023) und wird Eurem Bruttolohnimaginär abgezogen – das ergibt dann den zu versichernden Lohn für die Pensionskasse (mindestens aber 3’675 Franken (2023), das ist gesetzlich so festgelegt. Wenn Ihr beispielsweise gerade 22’050 Franken verdient, wärt Ihr ja abzüglich des Koordinationsabzugs sonst im Minus). Bei tiefen Pensen reicht es trotz Pensionskassenpflicht also oft nur für einen minimalen versicherten Lohn. Da kommt bis zur Pensionierung also auch nicht gerade viel zusammen.

Ja, ich will (mehr Geld für meine Rente)!

Die Pensionskasse sollte den gewohnten Lebensstandard sichern. Wenn Ihr verheiratet seid, dann zählen die Jahre der Ehe bei der Pensionskasse des Partners mit und werden – im Falle einer Scheidung – gesplittet. Das heisst, Ihr erhaltet die Hälfte von dem, was in den Ehejahren in der Pensionskasse angehäuft wurde. Wer nicht verheiratet ist und trotzdem die Kinder betreut, hat in diesen Jahren Lücken, die sich nicht mehr so rasch schliessen lassen. Klar, man kann sich in die Pensionskasse einkaufen – doch diesen Batzen hat man nicht immer auf der Seite.

Wichtig: Falls Ihr nicht verheiratet seid und Teilzeit arbeitet, dann lasst Euch falls möglich vom Partner regelmässige Geldbeiträge in Eure Pensionskasse einzahlen.

So, das war’s dann auch schon fast – war nicht sooo schlimm, oder? Man muss die trockene Materie aber leider verstehen, damit man merkt, wo das Problem liegt.

Die dritte Säule ist für das private Sparen für die Altersvorsorge gedacht, also die Extras im Seniorenleben. Die dritte Säule kann man benutzen, muss man aber nicht. Wer angestellt und an eine Pensionskasse angeschlossen ist, kann jährlich 7’056 Franken (2023) in die dritte Säule einzahlen, Selbständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse dürfen 20% des Nettolohnes in die Säule 3a einbringen, maximal 35’280 Franken (2023). Beiträge für die dritte Säule kann man übrigens von den Steuern abziehen.

Und jetzt – Trommelwirbel – kommen wir zum Problem:

In der Gender Pension Gap Studie, die 2016 publiziert worden ist, zeigte sich, dass Frauen im Alter weniger Rente zur Verfügung haben – besonders auf Stufe der Pensionskasse. Im Schnitt sind es 37,1 Prozent weniger. Dafür gibt es zwei hauptsächliche Gründe:

  1. Teilzeit: Frauen betreuen die gemeinsamen Kinder und haben deswegen weniger Lohn, bzw. verdienen grundsätzlich auch weniger (Stichwort Lohnungleichheit).
  2. Zivilstand: Verheiratete Frauen sind zwar vorsorgetechnisch besser abgesichert als unverheiratete. Dennoch kann es zu Lücken in der Altersvorsorge kommen. Kommt es zusätzlich zu einer Scheidung oder Trennung, stehen die Chancen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben oftmals nicht besonders hoch.

Jedes Jahr, das Ihr in Eure Altersvorsorge einzahlt, zählt!

Rentenlücken entstehen also

in der 1. Säule: durch fehlende Beitragsjahre und ein tiefes Durchschnittseinkommen;

in der 2. Säule: durch ein tiefes Einkommen unter der Eintrittsschwelle, zu wenig Beitragsjahre und daraus folgernd einem zu geringen Alterskapital;

in der 3. Säule: indem hier gar keine Einzahlung gemacht wurde.

Hilfe, was soll ich jetzt tun?!

Noch ist es nicht zu spät. Also Ruhe bewahren, aber dieses Thema nicht auf die lange Bank schieben. Zyniker würden mir jetzt sagen, es sei nicht einmal sicher, dass wir künftig überhaupt noch eine Rente vom Staat erhalten werden. Aber das wird dann mega politisch, das lassen wir für einmal (auch wenn ich gerne darüber diskutiere!).

Was Ihr konkret tun könnt (am besten ausdrucken und aufhängen!):

  1. Säule: Versucht, Erwerbsunterbrüche so kurz wie möglich zu gestalten. Bittet Eure Ausgleichskasse um einen Auszug und zahlt ausstehende Beiträge nach, sofern möglich. Falls notwendig, im Alter sonst ein bis drei Jahre länger arbeiten, aber irgendwie ist das ja auch nicht so toll.
  2. Säule: Damit Euer Arbeitgeber hier hälftig einzahlen muss, müsst Ihr mindestens 21’510 Franken im Jahr verdienen. Falls das nicht möglich ist, bittet Euren Partner, für Euch einzuzahlen, wenn Ihr wieder erwerbstätig seid und Lücken habt.
  3. Säule: Los zur Bank oder zur Versicherung, Konto eröffnen statt neue Schuhe kaufen! Es zählen auch geringe Beiträge, die Ihr jedes Jahr regelmässig einzahlt. Auch hier kann Euch Euer Partner mithelfen einzuzahlen. Wenn Ihr Euer Geld in Wertschriften anlegt, gibt es zudem (hoffentlich) noch eine Rendite. Ab 50’000 Franken sollte man ein zweites Konto eröffnen, damit die Steuern beim Bezug nicht zu hoch sind.

Klingt toll! Aber wo soll ich das Geld herbekommen?!

Am besten wäre ein bezahlter Job. Das Bundesgericht hat 2021 in verschiedenen Urteilen zum neuen Unterhaltsrecht entschieden, dass Frauen nach einer Trennung oder Scheidung finanziell zunehmend für ihren Unterhalt selber aufkommen müssen.

Die Heirat ist keine lebenslängliche Absicherung mehr, Unterhaltszahlungen bis zur Pensionierung sind passé. Nach der Scheidung seid Ihr verpflichtet, Euch selber zu versorgen. Das heisst, Ihr müsst Euch wieder einen Job suchen oder die Prozente aufstocken. Unterhalt gibt es nur, soweit Ihr nicht für Euch selber aufkommen könnt. Also zum Beispiel, wenn Ihr die Kinder betreut. Es kommt je nachdem auf das Alter und die Bedürfnisse des Kindes an, wann Ihr wieder ins Erwerbsleben einsteigen müsst.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es in unserem Land mit der Vereinbarkeit nicht zum Besten steht. Gut wäre es, wenn Ihr mindestens 50-60 Prozent erwerbstätig seid, damit Ihr weiterhin in die Pensionskasse einzahlen könnt. Das wird übrigens von den Gerichten auch verlangt: Ab dem Eintritt des jüngsten Kindes in die obligatorische Schulzeit (in vielen Kantonen ist das der Kindergarten mit 4 Jahren), wird der betreuenden Person bei einer Scheidung ein Pensum von 50% an den Unterhalt angerechnet.

Wer während der Kinderbetreuungsphase weniger Prozent oder gar nicht gearbeitet hat, sollte vor und nach der Betreuungszeit möglichst wieder 100 Prozent arbeiten.

Auf ein ganzes Leben gerechnet, solltet Ihr ungefähr auf ein Anstellungsprozent von 70 Prozent kommen, damit Ihr bezüglich Altersvorsorge gut abgesichert seid.

Ideal wäre es, wenn Ihr und Euer Partner beide Teilzeit (70-80 Prozent) arbeiten würdet (ich weiss, dreaaam on…). Wenn beide Teilzeit arbeiten, erhaltet Ihr in der 2. Säule einen «Gleichstellungsbonus» durch Ausschöpfung des versicherten Lohnes (das war das mit dem Koordinationsabzug). Das ist übrigens auch ein gutes Argument, das bei IHM auch ziehen könnte, vielleicht, mal sehen… 😉

Und falls Ihr verheiratet und sehr sehr seeeehr glücklich miteinander seid und Euch nie im Leben trennen werdet, dann: Bingo! Dann seid Ihr relativ gut abgesichert, ob Ihr nun Teilzeit oder gar nicht arbeitet. Schön, nicht?! Nur: Leider scheiden sich noch immer knapp 50 Prozent der Ehen. Wenn Ihr also auf Nummer sicher gehen wollt:

Go get a job. Heiraten sichert Euch die Altersvorsorge nicht mehr!

Spätestens nachdem Euer jüngstes Kind also im Chindsgi ist, macht Euch mental parat für den Arbeitsmarkt. Oder behaltet Euren Job gleich. Vielleicht, wenn wir ganz viele sind, Männer und Frauen, klappt das ja endlich, mit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Männer, die selbstverständlich Teilzeit arbeiten dürfen, zahlbare und qualitativ hochstehende Kinderbetreuung, Tagesschulen, Lohngleichheit, flexible Arbeitgeber, ein egalitäres Steuersystem und Individualbesteuerung und eine gleichberechtigte Elternzeit

Autorin
Nadine Jürgensen - neues Foto

Nadine Jürgensen ist Journalistin, Moderatorin und Juristin – und Mutter von zwei Mädchen. Ausserdem ist sie Co-Gründerin von elleXX, der ersten Finanzplattform für Frauen in der Schweiz. Sie schreibt hauptsächlich über Konsum, Recht und Gesellschaft und findet, die Schweiz ist arg im Hintertreffen punkto Vereinbarkeit – und hat auch viele Ideen, wie das zu verbessern wäre. Sie findet, dass alle Mütter in der Schweiz wissen sollten, wie sie sich eine ausreichende Rente sichern können.

Diesen Artikel hat sie bereits 2018 verfasst und 2021 aufgrund der neusten Unterhaltsrecht-Entscheide des Bundesgerichts aktualisiert.

Mehr zu Nadine unter www.nadinejuergensen.ch

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Autorin

Nadine Jürgensen ist Journalistin, Moderatorin und Juristin – und Mutter von zwei Mädchen. Ausserdem ist sie Co-Gründerin von elleXX, der ersten Finanzplattform für Frauen in der Schweiz. Sie schreibt hauptsächlich über Konsum, Recht und Gesellschaft und findet, die Schweiz ist arg im Hintertreffen punkto Vereinbarkeit – und hat auch viele Ideen, wie das zu verbessern wäre. Sie findet, dass alle Mütter in der Schweiz wissen sollten, wie sie sich eine ausreichende Rente sichern können. Diesen Artikel hat sie bereits 2018 verfasst und 2021 aufgrund der neusten Unterhaltsrecht-Entscheide des Bundesgerichts aktualisiert. Mehr zu Nadine unter www.nadinejuergensen.ch

Informationen zum Beitrag

Dieser Beitrag erschien erstmals am 21. März 2021 bei Any Working Mom, auf www.anyworkingmom.com. Any Working Mom existierte von 2016 bis 2024. Seit März 2024 heissen wir mal ehrlich und sind auf www.mal-ehrlich.ch zu finden.


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24 Antworten

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  1. Avatar von Aeneas
    Aeneas

    Hallo, wäre es rechtlich möglich, meiner Frau für die fehlenden 40% eine Lohn zu Zahlen und in die PK einzuzahlen?
    Wir füllen beide unsere Löhne in einen Topf und es wird daraus geschöpft. So wie ich das verstehe, in unserem Fall würden rein Gelder von Konto A nach Konto B verschoben werden mit einem Lohnausweis und einer Einzahlung in die PK. Wäre dies möglich?

    Besten Dank für das Feedback im Voraus

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Hierzu würde ich unbedingt das Steueramt eures Kantons fragen. Es ist leider unterschiedlich, wie das akzeptiert wird.

  2. Avatar von Sylvia
    Sylvia

    Sind Sie nicht erwerbstätig, so werden ihre Beiträge als bezahlt erachtet, wenn ihre Ehegattin oder ihr Ehegatte bzw. ihre eingetragene Partnerin oder ihr eingetragener Partner erwerbstätig ist und ihre oder seine Beiträge – zusammen mit denjenigen des Arbeitgebers – mindestens das Doppelte des Mindestbeitrags (2 x 482 Franken = 964 Franken) ausmacht.

  3. Avatar von Andi
    Andi

    Gute Zusammenstellung, auch wenn ich auf die beissenden Zwischenbemerkungen verzichten könnte. Das Wesentliche ist klar – kümmert euch um eure Pension, bleibt im Job, steigert auch das Pensum wieder. Und wenn das nicht geht, schaut wenigstens auf genügend Einzahlungen in die Pensionskasse/Dritte Säule. Dumm nur, dass junge Familien mit eher traditioneller Rollenverteilung eher nicht so viel Geld übrig haben (aber gut, statt neue Schuhe…) Nicht verstanden habe ich das mit dem “Gleichstellungsbonus”.
    Ich gehe allerdings davon aus, dass es eigentlich egal ist, ob man in der Ehe zusätzilch die Pensionskasse oder dritte Säule des Mannes oder der Frau zusätzlich füttert, weil das sowieso geteilt wird?

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Genau, gemäss heutigem Scheidungsrecht kommt es nicht mehr darauf an, wo eingezahlt wurde – es muss alles gemeinsam Erworbene hälftig geteilt werden.

  4. Avatar von Shannon
    Shannon

    Bezüglich Beitragslücke habe ich gerade mit der SV Kontakt aufgenommen. Mir wurde gesagt, dass während der Ehe und solange einer von uns gearbeitet hat, sind keine Lücken entstanden, nach einer Scheidung. Ich bin etwas misstrauisch. Stimmt das wirklich?

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Grundsätzlich stimmt diese Aussage. Man kann den Auszug aber anfordern und dann sieht man es schwarz auf weiss.

  5. Avatar von Sarah
    Sarah

    Guter Artikel! Nur betreffend 3. Säule nicht ganz korrekt. Eine Anstellung genügt leider noch nicht, um den Betrag von 6‘883 p.a. einzahlen zu können. Massgebend ist nebst grundsätzlich einem AHV-pflichtigen Verdienst, nämlich der Anschluss an eine Pensionskasse. Ohne Anschluss an eine PK (ob selbständig oder angestellt) dürfen 20% des Nettolohnes, maximal CHF 34‘416 p.a. in die Säule 3a eingebracht werden.

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Danke vielmals für den Hinweis, ich habe es im Artikel angepasst.

      1. Avatar von Sylvia
        Sylvia

        Ansonsten kann man in die Säule 3b einzahlen. Da braucht es die Voraussetzungen nicht.

  6. Avatar von LJ
    LJ

    Ganz wichtiges Thema, merci für den Text! Anmerkung zur 1. Säule AHV: bitte beachtet, dass eine lückenlose Beitragsdauer leider noch lange nicht eine maximale Vollrente bedeutet. Eine Vollrente JA, aber eine Maximalrente NEIN. Diese gibts nur bei einem sehr hohen durchschnittlichen jährlichen Erwerbseinkommen. Nur ca. 15-17% aller Personen in der Schweiz erhalten eine maximale Vollrente von 2‘390 Einzelrente / 3‘585 Ehepaar-Rente (Stand 2021). Daher finde ich den Abschnitt bezüglich 1.Säule und mögliche Rentenbeträge zu wenig ausführlich bzw. ein wenig irreführend. Die allermeisten Personen, auch ohne Lücken, erhalten eine niedrigere AHV Rente.

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Danke für den Input, werde ich im Text präzisieren!

  7. Avatar von Ti Ra
    Ti Ra

    Ich bin wieder Studentin..Seit drei Jahren und verheiratet. Der Job ist noch 18 Monate entfernt.

    Werde mal meine Bank kontaktieren….

  8. Avatar von Karin
    Karin

    Danke für deine Antwort, Anja! Ich finde, unser Rentensystem sagt auch ganz viel darüber aus, wie viel Wert wir “kinderbetreuenden Personen” (ja, meist Mütter) beimessen. Wer viel (Lohn-)arbeit verrichtet, verdient viel Rente. Wer hingegen Kinder betreut, arbeitet nicht, also kriegt er auch keine/wenig Rente. Ist vielleicht etwas überspitzt gesagt, aber das isch schon mein Eindruck.

    1. Avatar von Daniela
      Daniela

      Ich finde du drückst es genau richtig aus! Ich bin nicht dafür den Ex-Mann auszunehmen, aber bitte liebe Männer vom Bundesgericht: zeigt mir mal auf wie ich mit einem kleinen Kind ohne Mann einem 50% Job (haha, super Pensum!) nachgehen soll bei dem dann neben Mittagstisch, Morgenbetreuung oder KiTa noch was übrig bleibt! Das passiert wenn realitätsfremde Personen Urteile fällen von denen sie keine Ahnung haben…das macht mich so sauer!

      1. Avatar von Andi
        Andi

        Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat das Geschlecht der Bundesrichter mit ihren Entscheidungen zu tun? Und sicherlich verlangen sie nicht, dass man einen Job macht, der die wirtschaftliche Situation der Familie oder der beiden Ex-Partner zusammen verschlechtert.
        Aber dass jemand 50 Prozent erwerbstätig sein kann, wenn die Kinder in der Schule bzw. im Schulalter sind, das scheint mir jetzt grundsätzlich absolut richtig. Ich welcher Form auch immer. Und die Betreuung ist oft vorhanden, und wird ja bei Bedarf subventioniert.
        Abgesehen davon, dass ich sehr dafür bin, dass der Vater auch einen Teil leisten kann. Insofern ist das “ohne Mann” vermutlich nicht der Regelfall.

  9. Avatar von Riitta Arnold-Schäublin
    Riitta Arnold-Schäublin

    Super Beitrag, Herzlichen Dank!!! Als Pensionsversicherungsexpertin und Mutter kann ich das nur unterstützen. Es ist ein Thema, mit welchem sich die Mütter heutzutage viel zu wenig beschäftigen.

  10. Avatar von Maysa
    Maysa

    Danke, ich habe zimlich Lücken, da ich jahre im ausland war und meist mit prekären Vertragen (ohne pk etc). Hab jetzt seit 4 Jahren eine stabile Situation und seither hab ich auch mit der 3. Saeule angefangen um die luecken zu schliessen und an steuern zu sparen. Mein mann hat gar nichts, ist aber auch noch juenger.

  11. Avatar von Karin
    Karin

    Wichtiges Thema! Danke für den Beitrag.
    Ist es aber nicht so, dass man als Selbstständige maximal 20% des Umsatzes einzahlen darf (gedeckelt mit den 33k wie im Artikel erwähnt)?
    Wenn man also selbstständig im geringen Pensum (und damit geringem Umsatz) arbeitet, plus keine PK hat, was dann? So viel wie möglich in die 3. Säule und durch privates Sparen (Säule 3b) aufstocken?

    1. Avatar von Anja Knabenhans
      Anja Knabenhans

      Liebe Karin. Ja, das ist dann wohl die beste Lösung. Oder sich einer PK anschliessen, gibt einige Organisationen, wo das möglich ist. LG, Anja

  12. Avatar von Lara
    Lara

    Gruss an die Selbstständig erwerbenden geschiedenen Väter ohne 2.Säule und ohne übrige Franken für eine freiwillige 3. Säule 🙁

    1. Avatar von Sabrina
      Sabrina

      Vielen Dank für den Beitrag zu einem wichtigen Thema. Hat mir die Altersvorsorge wieder nach oben auf die “To-Do-List” gebracht. Eigentlich dachte ich, ich bin soweit gut informiert, aber den “Gleichstellungsbonus” habe ich nicht ganz verstanden. (->Wenn beide Teilzeit arbeiten, erhaltet ihr in der 2. Säule einen «Gleichstellungsbonus» durch Ausschöpfung des versicherten Lohnes). Wie erfolgt ein solcher Bonus? Muss man hier aktiv werden oder passiert das automatisch? Danke und liebe Grüsse, Sabrina

      1. Avatar von Anja Knabenhans
        Anja Knabenhans

        Das ist kein Bonus, den man einfordern muss. Es bedeutet einfach, das man den versicherten Lohn besser ausschöpfen kann, wenn beide im gleichen Umfang Teilzeit arbeiten. Die exakte Formulierung lautet auf offiziellen Seiten: “Für Paare, bei denen beide im gleichen Umfang erwerbstätig sind, gibt es im Schweizer Rentensystem einen Gleichstellungsbonus, weil der massgebende Lohn in der zweiten Säule plafoniert (=nach oben begrenzt) ist und der Lohnanteil über diesem Plafond die Rente nicht beeinflusst. Paare mit einer egalitären Arbeitsteilung können den versicherbaren Lohn besser ausschöpfen. “

        1. Avatar von Sabrina
          Sabrina

          Vielen Dank für die Erklärung. Nun ist alles klar.