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Vorsorge & Sorgerechtsverfügung – Das müssen Eltern wissen

Für undenkbare Eventualitäten vorsorgen? Kein Lieblingsthema auf der Prioritätenliste. Wir machen es Euch so easy wie möglich und haben eine Übersicht mit hilfreichen Tipps und Links zusammengestellt.

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Vorsorge & Sorgerechtsverfügung – Das müssen Eltern wissen – mal ehrlich

Wir schieben die Vorsorge oft jahrelang vor uns her und denken immer mal wieder mit einem unguten Gefühl daran, nur um dann gleich etwas viel Wichtigeres in Angriff zu nehmen, wie etwa die Bücher im Regal nach Regenbogenfarben zu ordnen.

Aber Vorsorge und Co. sind so wichtig – und gar nicht so schwierig!

Sind die Themen erst einmal angepackt, ist es gar nicht so kompliziert. Und das befriedigende Gefühl danach ist wirklich gut, versprochen.

Ich habe mich erst während der Recherche für diesen Text mit diesen Themen auseinandergesetzt und einige Dinge direkt in Angriff genommen. Und nun fühle ich mich auf eine gute Weise ein Stück erwachsener. Also, los geht’s!

Erste Säule: AHV/IV

Unser Vorsorge-System ist auf drei Säulen aufgebaut. Die erste Säule bilden AHV und IV. Lücken bei den AHV-Beiträgen sollten möglichst vermieden werden. Denn: Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente gekürzt. Lücken können zum Beispiel entstehen bei Mutterschaft, längeren Auslandsaufenthalten, wenn bei Unfall oder Krankheit Taggelder bezogen werden oder auch wenn während der Studienjahre keine Beiträge geleistet werden.

Bei der Informationsstelle AHV/IV kann man einen Auszug seines individuellen Kontos anfordern und allfällige Lücken ausfindig machen. In den meisten Fällen lassen sich diese allerdings nur auf fünf Jahre rückwirkend schliessen. Aber zu wissen, wie es um die eigene AHV steht, kann nicht schaden.

Zweite Säule: Pensionskasse

Die zweite Säule bildet die Pensionskasse. Wer angestellt ist und jährlich mindestens 21’330 Franken verdient, bzw. mehr als 1777.50 im Monat (Stand 2020), ist versichert. Wer selbstständig ist, kann sich freiwillig für die Minimalvorsorge versichern.

Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst und tritt man direkt eine neue Stelle an, überweist der bisherige Arbeitgeber das Geld an die neue Pensionskasse. Bleibt man (vorerst) ohne Anstellung, kann das Geld auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

Vergisst man das aber (und sind wir ehrlich, das kann ja mal passieren), ist die PK verpflichtet, das Geld spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu überweisen. Dort bleibt das Geld, bis sich der Besitzer meldet und das Geld wieder einer PK zuführt.

Wer nun nicht weiss, ob irgendwo noch ein vergessenes Vermögen liegt, kann bei der Zentralstelle 2. Säule ein Formular ausfüllen, und diese macht sich dann gratis auf die Suche danach. Stösst sie tatsächlich auf einen verlorenen Schatz, kann man diese Gelder wieder der aktuellen Pensionskasse zuführen.

Dritte Säule: Gebundene Vorsorge mit der Säule 3a

Weil wir immer älter werden, kosten wir immer mehr. Darum nehmen die Rentenleistungen aus der staatlichen Vorsorge (AHV, 1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) immer weiter ab. Wer weiss also, wie viel wir noch erhalten, wenn es bei uns dann mal so weit ist? Darum empfiehlt sich die Eröffnung eines Kontos für die 3. Säule.

Die Säule 3a wird gebundene Vorsorge genannt. Hierbei kann das Geld vor dem erreichten Rentenalter nicht ohne Weiteres wieder bezogen werden. Ein Vorbezug ist nur möglich beim Kauf oder Bau von selbst bewohntem Eigentum, beim definitiven Wegzug aus der Schweiz, wenn man sich selbstständig macht oder vollständige Invalidität eintritt.

Lösungen der Säule 3a gibt es bei Banken und Versicherungen. Vielfach ist die gebundene Vorsorge in Produkte wie Lebensversicherungen, Vorsorgekonti oder Vorsorgedepots integriert. Ob man die dritte Säule bei einer Bank oder Versicherung abschliesst, kommt auf die persönlichen Bedürfnisse an. Eine gute Übersicht über Vor- und Nachteile gibt es hier.

Jährlich können in die Säule 3a maximal 7’056 Franken (Stand 2023) einbezahlt werden. Ist man selbstständig und gehört keiner Pensionskasse an, dürfen bis zu 20% des jährlichen Erwerbseinkommens einbezahlt werden – es gibt allerdings eine Obergrenze: 35’280 Franken (Stand 2023). Aber auch die Einzahlung eines geringeren Betrages ist in beiden Situationen möglich.

Vorsorge - Eltern-Ufzgi - Sparschwein
(Bild: Unsplash)

Das Geld bringt dort einen höheren Zins ein als auf einem gewöhnlichen Sparkonto. Wer das Geld in Wertschriften anlegt, holt noch mehr raus. Ausserdem können die Beiträge von den Steuern abgezogen werden. Das heisst, die Steuerrechnung wird kleiner. Schon alleine deswegen eigentlich eine gute Idee.

Ab einem Betrag von 50’000 Franken lohnt es sich, ein weiteres Konto zu eröffnen, damit der Betrag später gestaffelt bezogen werden kann und wiederum Steuern gespart werden können.

Es empfiehlt sich, mehrere Anbieter zu vergleichen, teilweise variieren die Zinssätze stark.

Dritte Säule: Freie Vorsorge mit der Säule 3b

Im Gegensatz zur gebundenen Vorsorge 3a gibt es bei der Säule 3b viel weniger Regeln. Sie ist flexibler und individueller, zum Beispiel bezüglich Zahlungsrhythmus und Höhe der Einzahlungen. Zudem ist die Auswahl der Vorsorgelösungen grösser und freier: Beispielsweise ist die Säule 3a integriert in Anlagefonds, Lebensversicherungen, Bankkonten, Wertsammlungen usw.

Auch hier sind die Angebote so gross und vielfältig, dass sich ein Vergleich empfiehlt. Oder eine Beratung bei einer unabhängigen Instanz.

Vorsorgen mit einer Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung kann man dafür sorgen, dass die Angehörigen finanziell abgesichert sind, sollte der/die Versicherungsnehmer/in (also die Person, die die Versicherung abschliesst) sterben. Auf diese Weise können Ehe- bzw. eingetragene Partner:innen, Konkubinats- und Geschäftspartner:innen sowie Kinder begünstigt werden. Der Lebensunterhalt oder zum Beispiel die Ausbildung der Kinder ist so abgesichert.

Für unverheiratete Paare kann eine Lebensversicherung interessant sein, weil die Hinterlassenen-Leistungen aus der 1. Säule grundsätzlich nur an verheiratete Paare ausbezahlt werden. Durch eine Lebensversicherung können solche Lücken geschlossen werden. Auch Wohneigentum, das allenfalls noch nicht abgezahlt ist, kann gedeckt werden.

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Bei den Lebensversicherungen gibt es zahlreiche Varianten und Optionen. Wie oben bereits erwähnt, gibt es Lösungen für die dritte Säule, die eine Lebensversicherung beinhalten. Für ein wirklich passendes Modell lohnt es sich, sich persönlich beraten zu lassen.

Krankenkasse

Hohe Krankenkassenprämien sind ein leidiges Thema: Monatlich bezahlen wir mit Schnappatmung die Rechnungen und malen uns aus, wie viele Wochen Ferien auf Bali wir uns mit dem Geld hätten leisten können.

Um die Prämien herum kommt man nicht, aber es lohnt sich, hin und wieder zu überprüfen, ob das aktuelle Modell tatsächlich noch das richtige ist.

Zum Beispiel kann es sich lohnen, wenn die ganze Familie zur gleichen Krankenkasse wechselt, nicht genutzte Zusatzversicherungen gekündigt und günstigere Anbieter in Betracht gezogen werden. Hier kann man Anbieter der Grundversicherung vergleichen.

Patientenverfügung als Vorsorge-Massnahme

Ans Sterben denken wir nicht gerne. Wenn uns doch einmal in den Sinn kommt, dass wir die Erde nicht ewig mit unserer Präsenz beglücken werden, verdrängen wir diesen Gedanken ganz schnell wieder. Und das ist absoluter Blödsinn.

Vorsorge - Eltern-Ufzgi - Sanduhr - Lebensversicherung
(Bild: Unsplash)

Denn irgendwann sind wir alle dran, und wer schon einmal einen schwer kranken Menschen begleitet hat, weiss, wie viele Fragen, wie viel Organisatorisches und wie viel Unsicherheit auf die Angehörigen warten. Vom grossen Schmerz ganz zu schweigen.

Mit einer Patientenverfügung kann man dafür sorgen, dass der eigene Wille auch dann noch berücksichtigt wird, wenn man nicht mehr im Stande ist, diesen zu äussern – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit.

Eine Verfügung gibt Auskunft darüber, ob die betroffene Person lebensverlängernde Massnahmen wünscht, enthält Anordnungen über die medizinische Versorgung und legt dar, wie die Sterbebegleitung und der Sterbeort aussehen sollen.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert und angepasst werden – sofern die Verfasserin oder der Verfasser zurechnungsfähig ist. Sie muss von der verfassenden Person datiert und unterschrieben sein, aber nicht notariell beglaubigt. Am besten ist es, die Verfügung mit einer Vertrauensperson zu besprechen, damit diese im Ernstfall nicht völlig überrascht oder gar vor den Kopf gestossen ist. Auch sollte die Vertrauensperson eine Kopie erhalten, damit die Verfügung schnell zur Hand ist.

Informationen und eine Muster-Patientenverfügung stellt zum Beispiel das Schweizerische Rote Kreuz zur Verfügung.

Vorsorgeauftrag

Was, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin? Auch mit diesem Gedanken setzen wir uns ungern auseinander. Das Problem: Wenn eine Person plötzlich ihre Urteilsfähigkeit verliert und es keinen Vorsorgeauftrag gibt, muss die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) aktiv werden. Das ist nicht nur mit zusätzlichem Aufwand und mit Kosten verbunden. Für viele Familien ist es belastend, wenn sich eine zusätzliche Instanz bezüglich dieser Vorsorge einschaltet.

Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass eine Person meines Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten erledigt und Entscheidungen trifft. Deshalb empfiehlt es sich auch hier, den persönlichen Willen rechtzeitig festzuhalten und eine nahestehende Person oder Fachstelle zur Regelung aller Angelegenheiten zu ermächtige.

Eine Vorlage für einen Vorsorgeauftrag bietet das Schweizerische Rote Kreuz.

Was in einem Todesfall zu tun ist, habe ich hier detailliert zusammengetragen.

Sorgerechtsverfügung

Was passiert mit dem Kind oder mit den Kindern, wenn den Eltern etwas zustösst? Ein furchtbarer Gedanke. Und trotzdem lohnt es sich, ihn einmal zu Ende zu denken und richtig vorzusorgen.

Stirbt ein Elternteil, erhält der andere automatisch das alleinige Sorgerecht, auch wenn das Sorgerecht vorher geteilt wurde.

Hatte die verstorbene Person vor dem Tod das alleinige Sorgerecht, entscheidet die KESB, ob der andere Elternteil in Frage kommt oder wählt für das Kind einen Vormund aus.

Sterben beide Elternteile, war der Fall früher meist klar: Das Kind kam zur Taufpatin oder zum Taufpaten. Heute werden allerdings bei Weitem nicht mehr alle Kinder getauft, und somit fällt diese Option weg. Ausserdem macht es keinen Sinn, dass Geschwister getrennt werden, weil sie zu ihren jeweiligen Paten kommen.

Vorsorge - Eltern-Ufzgi - Sorgerecht - Kind schaut aus Fenster
(Bild: Unsplash)

In einer Sorgerechtsverfügung oder einem Sorgerechtstestament kann festgehalten werden, an wen die Fürsorge im Todesfall übertragen werden soll. Für die KESB ist dieses Dokument zwar grundsätzlich nicht verbindlich. Sie ist aber angehalten, dem Wunsch zu folgen, sofern dieser dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Die Sorgerechtsverfügung muss je von beiden Elternteilen verfasst und unterschrieben werden, jeweils mit dem gleichen Wunschvormund. Wichtig ist, dass die Kontaktdaten dieser Person aktuell gehalten werden.

Und natürlich sollte vorab besprochen werden, ob die Person bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Zudem kann die gleiche oder eine andere Person bestimmt werden, die das Vermögen für die Kinder verwaltet, bis diese volljährig sind.

Am besten wird je ein Exemplar (von beiden Eltern) der Sorgerechtsverfügung zu Hause aufbewahrt, je eines beim Wunschvormund und allenfalls eines bei der KESB des Wohnortes.

Man kann die Sorgerechtsverfügung auch im Testament integrieren.

Beim Verein DeinAdieu kann man eine Mustervorlage für eine Wunschvormundschaft im Todesfall herunterladen.

Organspende

In der Schweiz warten unzählige Menschen auf eine Organspende. Bisher muss man sich aktiv für eine Organspende entscheiden, das heisst, man muss sich zu Lebzeiten registrieren oder einen Organspendeausweis mit sich tragen.

Ob es für einen in Frage kommt, Organspender:in zu werden, muss jede und jeder für sich selbst entscheiden. Aber wichtig ist, dass man sich überhaupt Gedanken macht. Einen Erfahrungsbericht dazu hat Anja geschrieben.

Fällt die Entscheidung zugunsten des Spendens, kann man sich bei Swisstransplant online im Nationalen Organspenderegister eintragen lassen.

Den Angehörigen eine schwierige Entscheidung abnehmen – auch das ist Vorsorge.

Autorin

Michelle ist freie Journalistin, Textcoach, Yogini, Mutter von zwei Kindern und immer auf der Suche nach Balance – nicht nur auf der Yogamatte. Seit sie mit ihrer Familie an der Atlantikküste Portugals wohnt, ist der Blick aufs Meer ihre liebste Meditation. www.michelledeoliveira.com

Informationen zum Beitrag

Dieser Beitrag erschien erstmals am 3. September 2020 bei Any Working Mom, auf www.anyworkingmom.com. Seit März 2024 heissen wir mal ehrlich und sind auf www.mal-ehrlich.ch zu finden.


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